KONTEXT:Wochenzeitung
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Gegenhalten!

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Nach dem umstrittenen Mannheimer Richterspruch vom 2. August darf Kontext nicht mehr Ross und Reiter nennen. Doch in Gesellschaft, Politik und Medien wird man sich weiter mit der AfD und menschenverachtenden, demokratiefeindlichen Äußerungen auseinandersetzen: Dazu weitere Stellungnahmen.

Bascha Mika, Chefredakteurin der "Frankfurter Rundschau"

Hetzen, scharfmachen, aufstacheln, anheizen – und dann alles leugnen. Dieses Muster kennen wir von der AfD. Deren Anhänger brauchen Signale, auf sie zielen die Botschaften. Anschließend heftig abstreiten und verharmlosen, damit die Kritiker ins Leere laufen. Milieu eingestimmt, Öffentlichkeit verhöhnt, Ziel erreicht. Es ist schon absurd, wenn ein Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten diese Strategie auch noch gerichtlich absegnen lassen will. Da hilft nur: Gegenhalten. So konsequent wie Kontext!

Hans-Ulrich Rülke (MdL), FDP-Fraktionsvorsitzender

Auch nach diesem Urteil ist für uns klar: Rassistische, nazistische und antisemitische Mitarbeiter von AFD-Abgeordneten darf der Landtag nicht dulden. Wir werden die notwendigen Instrumente schaffen, solchen Leuten das Handwerk zu legen!

Gudrun Schretzmeier, Bühnen- und Kostümbildnerin, Mitbegründerin des Theaterhauses Stuttgart.

Kontext sei Dank! Es ist von großer Bedeutung, denen die Stirn zu bieten, die als Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten und getarnt als Biedermänner, nationalistische und rassistische Hetze betreiben. Ich bin und bleibe Kontext-Unterstützerin.

Peter Grohmann, Kabarettist und Koordinator des Bürgerprojekts Die AnStifter

Liebe Kontext-Leute, bleibt standhaft! Wir Widerständler gegen den dümmsten und tiefsten Bahnhof der Welt, wir AnStifter gegen Hass im Netz und auf der Gass', stehen an Eurer Seite: Als Förderer, Abonnentinnen, als Leser. Wir würden für Euch auch in den Knast gehen, mit Grohmann, der es wirklich verdient hätte! Das Schöne an unsrer Bürgerbewegung ist, dass wir uns im Gegensatz zu den Rechtsradikalen nicht bewaffnen. Höchstens mit Musik. Das Schöne an der Zivilgesellschaft ist, dass wir den Herrschenden nicht nach dem Maul reden, dass wir so viele Meinungen haben und uns meistens zuhören und wissen, dass wir nicht immer Recht haben, aber doch sehr oft. Das Gute an uns ist, dass wir gut aussehen und aufrecht gehen können und heiter bleiben, dass wir unabhängig sind, politisch und finanziell, dass wir auf Eure Spenden angewiesen sind, um unabhängig zu bleiben, dass wir auf Eure Ausdauer und Fantasie angewiesen sind und dass wir Kontext brauchen wie der Cannstatter den Sprudel. Kontext, wir rufen Euch zu: Oben bleiben!

Gökay Sofuoğlu, Bundes- und Landesvorsitzender der Türkischen Gemeinde

Die Pressefreiheit ist eine der wichtigsten Pfeiler der Demokratie. Der Angriff auf investigativen Journalismus und auf die freie Berichterstattung ist gleichzeitig ein Angriff auf die Demokratie. Ich danke den Journalist*innen von Kontext, mutig über die rassistische Hetze eines Mitarbeiters von AfD-Landtagsabgeordneten berichtet zu haben. Für diese antirassistische Haltung haben sie meine uneingeschränkte Solidarität.

Susanne Jakubowski (Bild links), Barbara Traub, Michael Kashi, Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg

Der Kontext-Wochenzeitung gilt unsere Solidarität, denn Pressefreiheit ist eines unserer höchsten Güter. In Zeiten, in denen "Mein Kampf" legal wieder gedruckt und verkauft werden darf, muss die Presse fremdenfeindliche, rassistische oder volksverhetzende Äußerungen einer Person veröffentlichen dürfen, um u.a. auf den Charakter und Bodensatz einer Partei hinzuweisen, deren einzelne Mitglieder immer wieder durch derartige Äußerungen provozieren und an die Öffentlichkeit treten. Dass der Richter dem Antrag auf einstweilige Verfügung zustimmte, weil er letztlich der Behauptung gefolgt ist, die umstrittenen Passagen seien gefälscht, ist mehr als ärgerlich. Hoffentlich gibt das Urteil nicht den Auftakt zu noch mehr blindwütig ausufernden, die Meinungsfreiheit missbrauchenden Äußerungen.

Dagmar Lange, DJV-Landesvorsitzende

Der Kontext-Beitrag über die menschenverachtenden und rassistischen Äußerungen des Mitarbeiters zweier AfD-Landtagsabgeordneten war eine journalistische Dienstleistung für die Bürger unseres freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats. Ross und Reiter der verunglimpfenden Äußerungen zu nennen, war daher vollkommen richtig. Ich wünsche der Wochenzeitung Kontext, dass das Landgericht Mannheim durch die vorgelegten Beweise schnell zu der Einsicht gelangt, dass das öffentliche Interesse in diesem Fall höher wiegt als das Persönlichkeitsrecht. Denn das Urteil ist von wesentlicher Bedeutung für die Pressefreiheit in diesem Land.

Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Verdi

Durchhaltevermögen, Kraft und Mut wünsche ich den Kolleginnen und Kollegen von der Kontext:Wochenzeitung für ihre Auseinandersetzung mit dem Mitarbeiter zweier AfD-Landtagsabgeordneten, der sich in internen Chats rassistisch und volksverhetzend geäußert haben soll. Dass das Mannheimer Landgericht in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung und damit einen Maulkorb für Kontext erlässt, obwohl die Redaktion große Mengen an Beweismaterial zulasten des Antragstellers aufbietet, ist besorgniserregend, zumal das Gericht selber zugibt, diese Menge nicht ausreichend bewerten zu können. Dann darf es auch keine einstweilige Verfügung erlassen – und damit jene Kräfte stärken, die versuchen, die Presse mit Hilfe der Justiz einzuschüchtern und mundtot zu machen. Um Artikel 5 des Grundgesetzes in die für eine Demokratie so essentiell wichtige journalistische Arbeit umzusetzen, ist es unverzichtbar, diese Auseinandersetzung weiter zu führen – dafür hat die Kontext:Wochenzeitung unsere volle solidarische Unterstützung!

Richard Arnold (CDU), OB von Schwäbisch Gmünd

Eine freie Medienlandschaft ist für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen weiterhin viel Erfolg, Hartnäckigkeit und Mut bei Ihrer Arbeit.

Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand, Grünen-Landesvorsitzende

Demokratie braucht guten Journalismus, der genau hinschaut und sorgfältig recherchiert. Gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulismus und menschenfeindliche Einstellungen zunehmen, dürfen wir in unserem Einsatz für Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit nicht nachlassen. Deshalb treten wir denjenigen mutig und selbstbewusst entgegen, die diese Werte aushöhlen und zerstören wollen.

Gabriele Frenzer-Wolf, Stellvertretende Vorsitzende DGB Baden-Württemberg

Manchmal sind die Erfordernisse eines Rechtsstaates schwer auszuhalten. Auch hier, wo das Gericht außerstande ist, im summarischen Eilverfahren zigtausende Seiten zu prüfen. Aber der Beschluss ist ein vorläufiger. Fakten dürfen nicht unterdrückt werden. Um so wichtiger ist es, dass Kontext jetzt dranbleibt und im Hauptsacheverfahren zeigt, was eine gute Recherche ist. Dafür hat das Kontext-Team meine volle Unterstützung!

Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Vorsitzende des Landesfrauenrats

Die Freiheit der Presse und ihr Recht auf investigativen Journalismus, der Namen nennen und mit Quellenangabe zitieren können muss, ist eine der Grundlagen der Demokratie. Auch deshalb gehört die freie Presse regelmäßig zu ersten Angriffszielen autokratischer und autoritärer Regime und demokratiefeindlicher Organisationen und es ist unsere Aufgabe als DemokratInnen sie zu schützen und zu verteidigen. Mit dem Beschluss der Pressekammer des Mannheimer Landgericht ist der Fall selbstverständlich nicht erledigt und wir erwarten eine schnelle Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Wir unterstützen die Arbeit der Kontext-RedakteurInnen im Sinne der Pressefreiheit und des unabhängigen Journalismus mit der deutlichen und klaren Ansage: Dranbleiben ist BürgerInnenpflicht.

Michael Theurer (MdB), FDP-Landesvorsitzender

Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde gehören nicht in unsere Parlamente – weder als Abgeordnete noch als deren Mitarbeiter. Soviel ist klar. Wenn allerdings einem Mitarbeiter ebendiese Gesinnung nachgesagt wird und ein Gericht entscheidet, dass die Beweislast unzureichend bzw. die Beweise womöglich manipuliert worden sind, dann gilt in einem Rechtsstaat: In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Man kann den Rechtsstaat nicht verteidigen, in dem man ihm die Basis nimmt. Gerade weil die AfD immer wieder demonstriert, dass die Vorwürfe ihr gegenüber zutreffen, liegt natürlich die Vermutung nahe, dass das rechtsnationale und menschenverachtende Gehabe in privaten Chats noch größere Ausmaße annimmt als in öffentlichen Stellungnahmen der Partei. Dem Rechtsstaat reichen aber – zu Recht – Vermutungen für eine Verurteilung nicht aus. Auch die Pressefreiheit wird durch dieses Urteil nicht eingeschränkt. Die AfD ist eine Partei, die die liberale Demokratie untergraben will. Sie denkt völkisch, sie stellt die Nation über das Individuum und nutzt mehr oder weniger offen Nazi-Jargon um die extreme Rechte an sie zu binden. Darüber muss die Presse weiterhin berichten. Das ist im öffentlichen Interesse.


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7 Kommentare verfügbar

  • Schwa be
    am 16.08.2018
    Antworten
    "(..) Es ist von großer Bedeutung, denen die Stirn zu bieten, die als Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten und getarnt als Biedermänner, nationalistische und rassistische Hetze betreiben. (..)".

    Und was ist mit der CDU/CSU? Muss denen nicht die Stirn geboten bzw. das neoliberale Handwerk gelegt werden?…
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 12 Stunden
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