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Mehr Kreuze braucht das Land

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Das Bundestagswahlrecht gehört reformiert, meint unser Autor. Denn dass den Wahlberechtigten nur eine einzige Zweitstimme zusteht, hält er für antiquiert.

Aus so mancherlei Ärgernissen, die ein Wahlkampf mit sich bringt, ragt seit Jahren eines heraus: Auf die Frage, mit wem man gegebenenfalls koalieren wolle, flüchten sich die WahlkämpferInnen routiniert in immer dieselben Phrasen: Am Wahlsonntag habe "der Souverän das Wort" und dessen Votum werde man respekthalber natürlich nicht vorgreifen. Danach werde die Partei entscheiden, ob und mit wem was geht, um die eigenen Ziele maximal umzusetzen.

Hinter dem Ausweichmanöver versteckt sich bei den einen Heuchelei, bei den anderen Gedankenlosigkeit, bei beiden Geringschätzung des vorgeblich umschmeichelten Wahlvolks. Denn was ist das für ein seltsamer Souverän, der diese eine Zweitstimme zur Gänze einer Partei geben muss, mit der er womöglich mitnichten zur Gänze übereinstimmt? Und die obendrein danach mit seiner Stimme in eine Koalition gehen könnte, die ihr Wähler ganz und gar nicht will? "Pech gehabt!", sagen da die Verfechter des wahlrechtlichen Status quo schulterzuckend, und schließlich könne den Parteien ja nicht vorgeschrieben werden, mit wem sie regieren dürfen.

Richtig. Trotzdem geht der Einwand am Problem vorbei. Das besteht darin, dass unser Wähler beim Thema Koalition nichts zu sagen hat. Abhilfe schaffen könnte hier leicht eine Reform des Wahlrechts, welche die eine Zweitstimme ersetzt durch – sagen wir – fünf. Damit könnten die WahlbürgerInnen ihrem politischen Willen und ihren strategischen Überlegungen sehr präzisen Ausdruck verleihen: zum Beispiel das ganze Stimmenpaket der SPD anvertrauen; als Freund von Jamaika einen Mix anrühren aus CDU (zum Beispiel zwei), Grünen (zwei) und FDP (eine); als Merkel-geneigte Befürworter einer GroKo der Union drei Stimmen gönnen und der SPD zwei. Und ein Zeitgenosse, der vom Wahl-o-Mat bestätigt bekommt, dass bei ihm Linke, SPD und Grüne weit voraus, aber nahezu Kopf an Kopf rangieren, muss seine Stimme nicht einer einzigen Partei geben und die beiden anderen leer ausgehen lassen. Eine anders tickende Wählerin ist sauer auf den Politikbetrieb, will aber keinesfalls durch bloßes Daheimbleiben ein nur sehr ungenaues Signal der Unzufriedenheit versenden – also vergibt sie beispielsweise nur zwei Stimmen und behält die restlichen drei ein. Auf so simple Weise würde der Souverän die Rolle los, in die ihn das heutige Wahlrecht nötigt: die eines Hundertprozentigen, eines Stammwählers, der er für gewöhnlich gar nicht (mehr) ist. Ein willkommener Nebeneffekt: Das Interesse an Parteien, Programmen und ihren Unterschieden könnte wieder zunehmen.

Beim Eisbecher klappt's ja auch

Mit diesen zusätzlichen Optionen wären einerseits die politischen Präferenzen genauer zu benennen. Und die WählerInnen dürften nicht zuletzt das tun, was die Parteien offenbar als ihr ureigenstes Privileg betrachten: Koalitionen basteln. Jahrzehntelang gab es in den Anfängen der Bonner Republik ein Drei-Parteien-System aus Union, SPD und FDP, da fanden sich Mehrheiten quasi von selbst. Tempi passati. Nach sieben Jahrzehnten Bundesrepublik hat sich die parteipolitische Landschaft zu sehr ausdifferenziert, als dass das Wahlrecht aus der Gründungsphase noch taugt – jedenfalls aus Perspektive und Interessenlage des Wahlvolks. Parlamente von heute sind bunt.

Wenn Frauke Petry demnächst ihre eigene Partei gründet, sitzen derer ganze acht im Deutschen Bundestag. Unter solchen Umständen ist eine einzelne Zweitstimme total antiquiert, die Wirklichkeit ist dem bewährten Modell von einst davongelaufen, und der so oft beschworene wachsende Anspruch der BürgerInnen auf mehr Mitsprache und Teilhabe bleibt hinter dem Möglichen und Wünschenswerten weit zurück. Dem überzeugten Demokraten, der weiß, dass es Demokratie ohne Parteien und Wahlen nicht gibt, ist seine Zweitstimme lieb und teuer; in Zeiten wie diesen will und braucht er mehr davon.

Früher hätte eine solche Wahlrechtsreform keine Chance gehabt. Faktisch bewirkt sie Verflüssigung durch Optionenvermehrung. Vermutlich wäre sie also zu Lasten beider Volksparteien gegangen, weil sich die Stimmen gleichmäßiger über alle Parteien ergießen. Heute hätten Union und SPD diesen egalitären Effekt kaum mehr zu fürchten, denn inzwischen bringen es die kleineren Parteien im Bundestag zusammen mit den Sonstigen auf fast ebenso viele Prozente wie sie. Ab- und Zugänge bei den Großen müssten sich also in etwa die Waage halten.

Dass an Wahlabenden die Auszählung langwieriger wird, wäre auszuhalten. Und angesichts der schönen neuen Digitalisierungswelt ja wohl ohnehin bloß eine bescheidene Herausforderung. Zu kompliziert für die Leute sollte dieses neue System auch nicht sein. Das baden-württembergische Kommunalwahlrecht beispielsweise mit seinen fenstergroßen Stimmzetteln, auf denen nach Herzenslust kumuliert und panaschiert werden kann, stellt weitaus höhere Anforderungen – und wird ohne dramatische Fehlerquote ausgenutzt. Zudem: Der mündige Bürger schafft es doch auch, einen Becher Eis mit Walnuss, Erdbeer und Stracciatella zu ordern anstatt einen allein mit Vanille.


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9 Kommentare verfügbar

  • Falko S
    am 15.10.2017
    Antworten
    Große regionale Wahlkreise mit jew. 10 direkt zu wählenden Abgeordneten, in Summe für D nicht mehr als 400 Abgeordnete, also 40 Wahlkreise. Bei der Wahl hätte jeder 10 Stimmen, max. 2 pro Kandidat. Aufgrund Abschaffung der Listenplätze müssten Parteien populäre und qualifizierte Personen aufstellen.…
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