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Riskant, aber richtig

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Die beiden AfD-Fraktionen im Landtag nutzen parlamentarische Minderheitenrechte schamlos aus. Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP wollen die Populisten nun in ihre Schranken weisen und riskieren dafür sogar eine Niederlage vor Gericht. Das verdient Anerkennung, meint unsere Autorin.

Der Grat ist schmal, die Debatte dementsprechend heftig. Dürfen Demokraten zu zweifelhaften Mittel greifen, um den Rechtsnationalisten das schärfste parlamentarische Schwert der Opposition aus der Hand zu schlagen – das sie nur dank ihrer Spaltung in zwei Fraktionen nutzen können? Unstrittig und in vielen Abhandlungen beschrieben ist der Stellenwert des Minderheitenrechts, für den sich gerade die Grünen seit ihrem Einzug in den Landtag 1980 starkgemacht haben.

Unstrittig ist aber auch der Geist des einschlägigen Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung. Wenn da steht, dass "von einem Viertel der Mitglieder des Landtags oder von zwei Fraktionen" ein Untersuchungsausschuss oder eine Enquetekommission beantragt werden können, war nie daran gedacht, dass eine einzige Partei durch Spaltung in zwei Fraktionen diese Möglichkeit für sich allein in Anspruch nehmen und damit ausnützen kann. Zwar ist nicht anzunehmen, diese Spaltung sei nur oder vornehmlich mit Blick auf den Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus und die Enquete zum Islamismus betrieben worden. Dafür war der Schaden durch inneren Zwist und äußeren Ansehensverlust im Antisemitismusstreit rund um Wolfgang Gedeon zu groß. Jedoch atmen die Anträge den Geist eines manifesten Antiparlamentarismus, wie er regelmäßig anzutreffen ist bei der AfD. Hier werden die Instrumente der Volksvertretung ihrem Sinn zuwider zynisch ausgenutzt.

AfD nutzt Instrumente der Volksvertretung aus

Auch deshalb legen sich die Strategen der Rechtspopulisten speziell mit der CDU als "einer Bande von Heuchlern" an. Sie wissen, dass gerade in deren Reihen die genauere Durchleuchtung der unterstellten linksextremen Strukturen im Land samt der Finanzierung durch die öffentliche Hand genauso Zustimmung finden würde wie Hintergründe "islamistischer Organisationen, Gruppen und Strukturen in Baden-Württemberg, deren Finanzierung sowie eventueller Verbindungen von Parteien, Regierungsvertretern, Abgeordneten, kirchlichen Organisationen, Vereinen oder Verbänden". Selbst der Gedanke, dass mit zwei weiteren – arbeitsintensiven – Gremien von den Untersuchungen rechtsextremer Strukturen und des Unterstützerumfelds des NSU abgelenkt werden könnte, dürfte so manchem in der Union nicht unsympathisch sein.

CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart bleibt, dennoch oder gerade deshalb, bei seiner klaren Haltung gegen die beiden AfD-Initiativen. Ebenso seine Kollegen von Grünen, SPD und – mit gewohnt starken Worten – Hans-Ulrich Rülke (FDP). Dafür haben sie keine Prügel der Besserwisser aus der erste Reihe verdient, sondern Beifall, woran die Aussicht auf eine gerichtliche Klärung nichts ändert. Viele politische Streitfragen sind von Gerichten entschieden worden, darunter bedeutende Veränderungen in der Gesellschaftspolitik. Das Land Oberösterreich und bis heute rund 300 Regionen in Europa haben sich beispielsweise nur auf die Freiheit von Gentechnik verpflichten können, weil mehr als zehn Jahre lang bis hoch zum EuGH gestritten wurde.

"Wer den Rechtsrahmen verändern will", erläutert der frühere SPD-Justizminister Rainer Stickelberger, "muss bereit sein, die Grenzen auszutesten." Der Satz fiel in Zusammenhang mit der Debatte um die Veränderung des Wahlrechts zur Beseitigung des Männerüberhangs im Landtag von Baden-Württemberg. Wer damals von den Abgeordneten mehr Courage gefordert hat, darf jetzt nicht kritisieren, dass vier Fraktionen ein Prozessrisiko auf sich nehmen, um gemeinsam ein Signal gegen den Missbrauch geltender Regeln durch die neue Opposition von ganz rechtsaußen zu setzen.


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6 Kommentare verfügbar

  • chr
    am 02.10.2016
    Antworten
    Dass es 2 "AfD-Fraktionen" gibt, das hat alleine die AfD beschlossen. Die Bürger wurden dazu nicht gefragt.Wir hatten dazu keine Wahl.

    Abgeordnete des Landtags werden über Wahllisten und über eine Parteizugehörigkeit gewählt.Niemand hatte die Möglichkeit, bei der Landtagswahl zwischen 2…
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