KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Die NPD gehört verboten

Die NPD gehört verboten
|

Datum:

Ist die NPD zu verbieten oder nicht? Darüber hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe drei Tage verhandelt. Jetzt müssen acht Richter die Vorträge bewerten. Ein Parteiverbot muss sein, kommentiert unser Autor und begründet seine Forderung.

In der Geschichte des Karlsruher Gerichts wurden erst zwei Parteien für verfassungswidrig erklärt: 1952 die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Das neue Verfahren gegen die NPD ist deshalb ein "historischer" Prozess.

2003 scheiterte ein erster Versuch. Der Prozess wurde zum Skandal, als bekannt wurde, dass die NPD-Führung mit V-Leuten des Bundesamts und der Landesämter des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Die Richter mussten davon ausgehen, dass diese V-Leute die politische Ausrichtung der NPD mit bestimmt hatten. Ende 2012 beschloss der Bundesrat, einen neuen Anlauf für ein Verbot zu wagen.

Die NPD ist seit Jahrzehnten der Kristallisationspunkt des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik. Die verfassungsfeindliche Partei hat eine bedeutende Rolle in der Richtungs- und Themenbestimmung im rechtsextremen Bereich. Sie ist geprägt von einem biologistischem und rassistischen Weltbild einer ethnisch homogenen völkischen Gemeinschaft und reinen Blutes. Eingebürgerte Deutsche sieht die NPD als Staatsbürger zweiter Klasse, sie betreibt aggressive Hetze gegen Flüchtlinge und fordert die Ausgliederung aller Ausländer aus der Sozialversicherung, "Integration ist Völkermord", Homosexualität eine "Panne der Humanevolution".

Die Partei steht in der Denktradition des historischen Nationalsozialismus, verharmlost beziehungsweise leugnet die Verbrechen Hitlers und den industriell betriebenen Holocaust. Sie bekämpft "das System" und will die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den "miesen Asozialenstaat", die "Judenrepublik" mit "multikultureller Jauche", abschaffen. Kurzum: Das ideologisch systemfeindliche Konzept der NPD ist wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus.

Ex-Parteichef Apfel sieht die NPD noch im "Dritten Reich"

Der 2013 verstoßene Parteichef Holger Apfel, eine von fünf geladenen Auskunftspersonen von der NPD, konstatierte in Karlsruhe: "Teile der Partei befinden sich immer noch in der Gedankenwelt des 'Dritten Reiches'." Als er sich vom rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) distanzierte oder den Holocaust einräumte, habe es in der Partei Widerstand gegeben, so Apfel. 1998 erklärte er noch unmissverständlich: "Jawoll, wir sind verfassungsfeindlich!" , wichtig sei der "politische Grundkonsens zur Überwindung des gemeinsamen Feindes – des politischen Systems der BRD". Apfel ist heute Gastwirt auf Mallorca.

Die 1964 in Hannover gegründete NPD, die langlebigste rechtsextreme Partei, ist entstanden aus der Deutschen Reichspartei (DRP) und Teilen der Deutschen Partei (DP), des Gesamtdeutschen Blocks/Block der Heimatlosen und Entrechteten (BHE) und der Gesamtdeutschen Partei. Ihre große Zeit hatte die heute 5200 Mitglieder umfassende Partei in den 1960er-Jahren. Zwischen 1966 und 1972 war die NPD in sieben Landtagen vertreten. 1968 erzielte sie bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg mit 9,8 Prozent ihr bisher bestes Ergebnis.

Die NPD ist seit 2006 mit fünf Abgeordneten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertreten, von 2004 bis 2014 war sie es auch in Sachsen. Udo Voigt, langjähriger NPD-Bundesvorsitzender, sitzt im Europäischen Parlament. Hinzu kommen bundesweit 360 Sitze in kommunalpolitischen Gremien, vor allem in Ostdeutschland; an der Spitze steht Sachsen (81 Mandate), gefolgt von Thüringen (59 Mandate). In Baden-Württemberg sitzt die Partei in den Kreistagen im Schwarzwald-Baar-Kreis und Böblingen sowie in den Stadträten in Villingen-Schwenningen, Mannheim und Weil am Rhein.

Die Reihen geschlossen – mit vielen Kriminellen 

In ihren Reihen befinden sich zahlreiche kriminelle Mitglieder. Von den Vorstandsmitgliedern und ihren Teilorganisationen – der Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN), dem Ring Nationaler Frauen (RNF) und der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) – sind 25 Prozent rechtskräftig verurteilt. Mehr als elf Prozent der Vorständler sogar mehrfach, heißt es im Verbotsantrag. Unter ihren Aktivisten sind zahlreiche Gewalttäter. Dies dokumentierte zuletzt die Festnahme des NPD-Funktionärs Mark Schneider vor wenigen Tagen im brandenburgischen Nauen. Schneider und weitere Verdächtige sollen eine kriminelle Vereinigung gegründet und rechtsterroristische Straftaten, darunter einen Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im Sommer 2015, begangen haben.

Ihre Verachtung für die Demokratie dokumentiert die NPD beispielhaft im Schweriner Landtag. Dort stören ihre Abgeordneten immer wieder Sitzungen. Die Landtagspräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Sylvia Bretschneider (SPD), berichtete in Karlsruhe, dass bislang 1090 Ordnungsmaßnahmen gegen die braunen Landtagsabgeordneten verhängt wurden. So habe der Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs gesagt, die Vernichtung des "jüdischen Bolschewismus" sei eine gute Idee gewesen. Das parlamentarische Selbstverständnis der NPD erinnert an das der NSDAP.

In der NSDAP-Zeitung "Der Angriff" hatte Joseph Goebbels 1928 mitgeteilt: "Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen." Für Goebbels war seinerzeit die Demokratie "so dumm", die NSDAP mit "Freifahrkarten und Diäten" im Kampf gegen Demokratie und Parlament zu fördern.

Auch ohne größere Wahlerfolge hat die NPD, insbesondere im Osten, eine führende Rolle in der rechtsextremen Szene inne. In manchen Regionen ist die NPD Normalität und versucht mit einer Art Graswurzelpolitik ihr Gedankengut in Sportvereinen und freiwilligen Feuerwehren zu verbreiten. Man gibt sich als Kümmerer, organisiert Kinderfeste, hält Hartz IV-Sprechstunden ab, in Lübtheen, Anklam oder Jamel erhebt sie Dominanzansprüche und spricht von "Modellregionen". Vor den Häusern von missliebigen Bürgermeistern wird aufmarschiert, Politiker der Linken müssen polizeilich geschützt werden, Bürgerbüros werden angegriffen. Verbreitet wird ein Klima des Hasses, des Unfriedens und der Angst. Widerspruch trauen sich nur noch Couragierte.

Die Propaganda der NPD wird über den Weg der Parteienfinanzierung zu einem großen Teil aus Steuergeldern finanziert. Durchschnittlich 1,4 Millionen Euro pro Jahr erhielt die Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern seit ihrem Einzug 2006. Rund die Hälfte aller NPD-Einnahmen stammt aus staatlichen Mitteln.

Kein Fußbreit den Feinden der Demokratie

Was folgt daraus? Lernen aus der Weimarer Zeit, Kampf für eine wehrhafte Demokratie. Kein Fußbreit den Feinden der Demokratie, muss die Devise lauten. Keine legale öffentliche Plattform für aggressiv verfassungsfeindliche Aktivitäten. Ein Verbot wäre deshalb ein starkes Signal gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus. Damit würden der NPD die ökonomischen Grundlagen entzogen, ihre Strukturen zerschlagen, die Partei und ihre Teilorganisationen aufgelöst, ihre Konten gesperrt, das Vermögen eingezogen. Der Verlust der Mandate in den Parlamenten in Straßburg und Schwerin würde die NPD schwer treffen. Auch bei den kommunalen Mandaten, Ausnahmen sind noch Baden-Württemberg und Berlin, wäre der automatische Entzug die Folge.

Damit würde der Rechtsextremismus nicht aus den Köpfen verschwinden. Aber es macht einen Unterschied, ob man am Stammtisch grölt oder vom Parlament aus öffentlich hetzen kann. Solange die NPD salonfähig ist, können von ihr angemeldete Demonstrationen nicht verboten, müssen von der Polizei geschützt, städtische Hallen zur Verfügung gestellt werden. Ein Verbot könnte auch eine breite Debatte über die Gefahren für die Demokratie, über Rechtsextremismus, Rassismus, Menschenfeindlichkeit und seit Monaten brennende Flüchtlingsheime auslösen. Unter dem Motto: Diese Hetze ist nicht legal!


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


4 Kommentare verfügbar

  • Rolf Schmid
    am 10.03.2016
    Antworten
    Parteien können mit mehr oder auch weniger guten Begründungen des BVG verboten werden. Aber, weshalb nicht auch Regierungen, die mit ihrer Politik dem Land und seinem Volk eindeutig schaden? Zum Beispiel die derzeitige Bundesregierung, die nicht bloss Reiche immer reicher werden lässt, sondern das…
Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!