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Mercedes und die Junta

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Vor 40 Jahren putschten rechte Generäle in Argentinien. Einiges spricht dafür, dass die Daimler-Tochter Mercedes-Benz Argentina in die Verbrechen der Militärdiktatur verstrickt war. Doch bereits zwei Strafanzeigen wurden abgewiesen – zuletzt 2014 durch den Supreme Court der USA.

Héctor Rattos Gesundheit ist ruiniert, dennoch hat der ehemalige Arbeiter im Werk von Mercedes-Benz Argentina (MBA) in González Catán, nördlich von Buenos Aires, im Vergleich zu vielen seiner Kollegen noch Glück gehabt. Am 12. August 1977 wollen ihn Polizisten am Werkstor verhaften, erwischen zunächst einen Falschen. Später wollen sie Ratto am Arbeitsplatz festnehmen, doch Werksleiter Juan Tasselkraut zitiert ihn stattdessen in sein Büro. Dort wartet Ratto darauf, vom Militär abgeführt zu werden, davor wird er noch Zeuge, wie Tasselkraut zwei Zivilpolizisten die Adresse seines Betriebsratskollegen Diego Núñez mitteilt. Wenige Stunden später wird Núñez verhaftet, er bleibt bis heute verschwunden.

Ratto wird in die berüchtigte Folterkaserne Campo de Mayo gebracht und mit Elektroschocks misshandelt. Einmal wird er mit einer Gruppe Mitgefangener auf den Kasernenhof zitiert. Die anderen steigen in einen Laster, als Ratto aufgerufen wird, hält ihn ein Aufseher zurück, warum, weiß er nicht. Später erfährt er, dass die Gefangenen aus einem Flugzeug ins Meer geworfen wurden – eine gängige Praxis, so kann man die Leichen nie finden. Und daher ist bis heute meist von bis zu 30 000 Ermordeten und Verschwundenen die Rede, wenn es um die Opfer der argentinischen Militärdiktatur (1976–1983) geht. Dass die Verschwundenen alle ermordet wurden, gilt mittlerweile auch vor den Gerichten des südamerikanischen Staates als klar.

Im März 1979 wird Ratto entlassen, ohne Begründung, wie seine gesamte Haft nie begründet wurde. Sein Vergehen bestand möglicherweise darin, dass er Mitglied eines unabhängigen, für die Werksleitung unbequemen Betriebsrats war. Dieser gründete sich 1975 während eines Streiks gegen Entlassungen, nachdem sich die offizielle Automobilarbeitergewerkschaft SMATA als korrupte und willfährige Handlangerin von Unternehmen und Arbeitsministerium erwiesen hatte.

Eine deutsche Journalistin enthüllt die Verstrickungen

Rund zwei Jahre nach dem Militärputsch von General Jorge Videla am 24. März 1976 ist der Betriebsrat ausgeschaltet. 17 Mercedes-Mitarbeiter werden entführt, 14 sind bis heute verschwunden. Von ihnen hört die deutsche Öffentlichkeit erstmals am 31. August 1999, als das Radio-Feature "Die Verschwundenen von Mercedes-Benz" der aus Stuttgart stammenden, auf Lateinamerika spezialisierten Journalistin Gaby Weber im WDR läuft.

Gestützt durch umfangreiche Recherchen, unter anderem die Aussagen Rattos und mehrerer ehemaliger Kollegen, erhebt Weber darin schwere Vorwürfe: Der Daimler-Konzern sei in die Verbrechen der argentinischen Junta verstrickt gewesen, denn das Tochterunternehmen MBA habe eng mit den Repressionsorganen kooperiert, um sich missliebiger Gewerkschafter zu entledigen. Angestellte seien von der Werksleitung bei den Sicherheitsbehörden gemeldet worden, das Unternehmen habe geduldet, dass die Polizei willkürliche Festnahmen vornahm, dass Arbeiter entführt und mutmaßlich ermordet wurden.

Auf Grundlage von Webers Recherchen reicht der Berliner Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck im Oktober 1999 bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Strafanzeige gegen den damals immer noch als MBA-Werksleiter tätigen Juan Tasselkraut ein – dessen Denunziation von Diego Núñez sei Beihilfe zum Mord gewesen. Weil Tasselkraut auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann der Fall in Deutschland verhandelt werden. Kaleck, zuletzt als deutscher Anwalt von Edward Snowden bekannt geworden, hat bereits im Juni 1999 Strafanzeigen gegen mehrere argentinische Militärs wegen der Ermordung deutsch-jüdischer Opfer durch die Junta erstattet.

Die Macht des Konzerns, der damals noch Daimler Chrysler heißt, zeigt sich schon früh, wenn auch zunächst indirekt. Weber hat sich mit ihrem Beitrag deshalb an einen öffentlich-rechtlichen Sender gewandt, weil sie Zeitungen und Zeitschriften für nicht unabhängig genug hält. "Daimler Chrysler ist potenter Anzeigenkunde ..., Verlage werden ihn kaum verprellen wollen", schreibt sie in einem 2001 erschienenen Buch über den Fall. Die spätere Berichterstattung habe sie bestätigt.

Auch Kaleck macht ähnliche Erfahrungen. Die Anzeigen wegen der deutsch-jüdischen Verschwundenen hat er noch im Namen des Netzwerks "Koalition gegen Straflosigkeit" eingereicht, beim MBA-Fall steht dieses Netzwerk nicht mehr geschlossen hinter ihm. Einige Vertreter kirchlicher Gruppen haben Bedenken wegen der Macht des Konzerns, "sie müssten auch erst einmal bei ihren Vorgesetzten nachfragen, ob Mercedes sie nicht finanziell fördere", schreibt Kaleck in seinem 2015 erschienenen Buch "Mit Recht gegen die Macht". Im Frühjahr 2000 trifft er sich wegen des Falls zudem mit dem damaligen Lateinamerika-Korrespondenten des "Spiegels", Matthias Matussek. Der schreibt einen Text, "der für Aufsehen sorgen wird, doch in der letzten Minute fliegt er aus dem Heft", erinnert sich Kaleck. "Es erscheint am Ende ein kürzerer Text mit einem ganz anderen Tenor."

Ohne Leiche kein Mord

Héctor Ratto ist Hauptbelastungszeuge, doch die Anklage kann sich auch auf weitere Indizien stützen. 2002 fördert Weber zudem einen Brief Hanns-Martin Schleyers vom 19. Mai 1976, zwei Monate nach dem Putsch, zutage, der ein bezeichnendes Licht auf die Praxis des Unternehmens wirft. Schleyer ist damals nicht nur Arbeitgeberpräsident, sondern auch stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats von Mercedes-Benz Argentina. In dem Brief an den IG-Metall-Chef und Präsidenten des Internationalen Metallarbeiterbunds, Eugen Loderer, schreibt er, dass MBA "das Bestreben von Arbeitsministerium und SMATA, subversive Elemente aus den Fabriken auszuschalten, unterstützen" wolle. Schleyer-Biograf Lutz Hachmeister geht davon aus, dass der Unternehmensleitung in Stuttgart bewusst war, dass als "subversive Personen" bezeichnete Arbeiter leicht ins Blickfeld der Junta geraten mussten.

Doch die deutsche Justiz habe sich nicht wirklich an Tasselkraut und den Konzern herangewagt, urteilt rückblickend Kaleck. Im November 2003 wird das Verfahren mit einer fragwürdigen Begründung eingestellt. "Die Staatsanwaltschaft hat die Auffassung vertreten, wenn wir keine Leiche haben und nicht wissen, wie die Leute zu Tode gekommen sind, dann können wir nicht von Mord sprechen", erinnert sich Kaleck. Dabei seien auch ihr die Abläufe des Repressionssystems der Junta bekannt gewesen. "Wer in diese Maschinerie aus Verschwindenlassen und Folter hineingeraten und nicht wieder aufgetaucht ist, bei dem muss man davon ausgehen, dass er ermordet wurde." Noch heute ärgert sich der Anwalt zudem, dass das Gericht die Aussagen Rattos für widersprüchlich hielt, "denn er ist für mich ein sehr glaubwürdiger Zeuge, der nie etwas aufbauscht." Die angeblichen Widersprüche hätten sich, so Kaleck, aus der Abschrift einer alten, schwer verständlichen Tonbandaufnahme ergeben, in der Ratto auf eine Frage antwortet, bei der es nur am Rande um MBA geht.

Bereits ein Jahr davor kommt indes an gleich zwei Orten Bewegung in den Fall: Am 28. Oktober 2002 erstatten die Hinterbliebenen des verschwundenen Betriebsrats Diego Núñez in Argentinien Strafanzeige gegen den Konzern, Grundlage sind auch hier Gaby Webers Recherchen. Am gleichen Tag setzt Daimler Chrysler selbst eine firmeninterne Untersuchungskommission zu dem Fall ein und reagiert damit auf den Druck der Gruppe "Kritische Aktionäre", die bei der zurückliegenden Aktionärsversammlung Aufklärung gefordert hat. Konzernsprecher Hartmut Schick teilt seine Erwartung vorab mit: "Wir können uns nicht vorstellen, dass die Vorwürfe zutreffen."

Persilschein? Das Tomuschat-Gutachten

Mit der Erstellung eines Gutachtens wird von Daimler Chrysler der Berliner Völkerrechtsprofessor Christian Tomuschat beauftragt, renommiert wegen seiner Arbeit als Leiter der UN-Wahrheitskommission in Guatemala. Anfang Dezember 2003 stellt Tomuschat seine Ergebnisse vor – die den Konzern von allen Vorwürfen freisprechen. "Keinerlei Belege" gebe es, dass die "verschwundenen Betriebsangehörigen von MBA auf Betreiben der Unternehmensleitung von den staatlichen Sicherheitskräften verschleppt und ermordet worden wären."

"Das hat uns alle überrascht", sagt Kaleck, der wie viele andere eine hohe Meinung von Tomuschat hatte. Das Wort vom "Gefälligkeitsgutachten" macht die Runde, in der "Frankfurter Rundschau" etwa schreibt Stephan Hebel von einem "Persilschein mit rabenschwarzen Rändern".

Kaleck, Weber und die <link http: www.kritischeaktionaere.de archiv konzernkritik daimlerchrysler dcarg dckomergeb dckomergeb.html external-link-new-window>Kritischen Aktionäre bemängeln in Stellungnahmen nicht nur, dass Tomuschat in viel zu knapper Zeit viel zu einseitig vorgegangen sei, fast nur Informationen von Betriebsseite eingeholt habe. Sie kritisieren auch seine Bewertung des Vorgefundenen. So bleibt das Unternehmen in Tomuschats Bericht nicht frei von Flecken, der Völkerrechtler räumt durchaus "eine gewisse Kollaboration mit den Sicherheitsorganen" ein. Auch erkennt er an, dass die Firmenleitung González Catán Mitarbeiter als Agitatoren denunziert habe, wertet dies jedoch nicht als "Mordauftrag".

In Deutschland ohne Erfolg, versuchen 22 Hinterbliebene der verschwundenen Betriebsräte nun, in den USA auf Schadensersatz zu klagen. Unter Berufung auf den "Alien Tort Claims Act", der Ausländern bei der Verletzung internationalen Rechts ermöglicht, sich an US-Gerichte zu wenden, reichen sie 2004 vor dem Bundesbezirksgericht in San Francisco eine Klage gegen Daimler Chrysler ein.

Der Fall "Daimler AG vs. Baumann" – Barbara Baumann ist der Name der Mutter eines Verschwundenen – zieht sich lange hin. Erst im August 2009 erklärt sich das Gericht in San Francisco für nicht zuständig, diese Entscheidung wird aber vom neunten US-Bundesberufungsgericht im Mai 2010 wieder annulliert. Nachdem das Berufungsgericht im November 2011 auch die letzten Rechtsmittel von Daimler verworfen hat, wendet sich der Konzern an den Supreme Court, den Obersten Gerichtshof der USA. Und der wiederum entscheidet im April 2013, den Fall zu erörtern.

Die US-Regierung zeigt "bemerkenswerte Empathie" für Daimler

In der Folge überschütten zahlreiche internationale Wirtschaftsverbände den Supreme Court mit sogenannten Amicus-Curiae-Briefs – eine in den USA häufige Form von Stellungnahmen Außenstehender zu einem Rechtsstreit. Vor Standortnachteilen und negativen Auswirkungen auf den Welthandel wird darin gewarnt, sollte der Fall in den USA verhandelt werden.

Auch das Justizministerium der US-Regierung schaltet sich mit einem Amicus-Brief ein, in dem es das Urteil des Berufungsgerichts als "mit ernsthaften Mängeln behaftet" kritisiert. Das Dokument des Ministeriums bezeichnet selbst ein ehemaliger Rechtsberater der US-Regierung, der Anwalt John Bellinger, als "<link https: www.lawfareblog.com justice-department-urges-supreme-court-reverse-ninth-circuit-bauman-v-daimlerchrysler external-link-new-window>bemerkenswert für seine empathische Unterstützung von Daimler und für seine Sorge, dass die 'umfassende Anwendung einer allgemeinen Rechtsprechung über ausländische Unternehmen zum Nachteil der diplomatischen Beziehungen, des Außenhandels und der Wirtschaftsinteressen der USA gereichen könne'".

Lange scheint es dennoch, als sehe der Supreme Court kein Problem, den Fall in den USA zu verhandeln. Schließlich aber spricht er sich dagegen aus: Am 14. Januar heben die obersten Richter das Urteil des Bundesberufungsgerichts auf – weil die Verbrechen nicht in den USA stattgefunden hätten. "Dieses Urteil wird in Zukunft alle Rechtsstreite verhindern, über die sich 'ausländische Investoren' ärgern könnten", resümiert Gaby Weber.

Nachdem in den USA der Rechtsweg verschlossen ist, bleibt für die Hinterbliebenen und Überlebenden noch das 2002 in Argentinien begonnene Verfahren gegen den Konzern – das laufe aber "im Schneckentempo", so Weber, die für ein Radio-Feature über den Fall 2015 <link http: www.alternativer-medienpreis.de external-link-new-window>den Alternativen Medienpreis erhielt. Wolfgang Kaleck ist etwas optimistischer: "Es läuft im Schneckentempo, aber es läuft. Für mich ist der Fall mitnichten abgeschlossen – weder juristisch noch in der öffentlichen Auseinandersetzung."

 

Info:

Dokumentationen des Falles auf den <link http: www.gabyweber.com prozesse_mba.php external-link-new-window>Internetseiten von Gaby Weber und des <link http: labournet.de branchen auto dc ar index.html external-link-new-window>gewerkschaftsnahen Informationsdienstes Labournet.


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1 Kommentar verfügbar

  • Mabra
    am 22.03.2016
    Antworten
    Danke, dass Sie das Thema in Kontext nochmals aufgreifen und auch in der Printausgabe weiter für Öffentlichkeit sorgen. Angesichts der geschilderten Geschehnisse wünscht man sich, einen der führenden Köpfe des Konzerns zu einer offenen, ehrlichen Stellungnahme oder gar Entschuldigung zu bewegen.…
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