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Frau Doktor Schavan

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Dr. Annette Schavan – so steht's auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl. Aber da war doch was. Hat ihr die Uni Düsseldorf nicht den Titel aberkannt, damals im Februar 2013? Wegen "vorsätzlicher Täuschung durch Plagiat"? Müssen jetzt die Stimmzettel eingestampft werden? Nein, sagt die Landeswahlleitung, alles ist in Ordnung. Rein juristisch gesehen. Die Ex-Bildungsministerin hat nämlich Klage gegen die Aberkennung ihres Titels eingereicht, und so lange darüber nicht entschieden ist, ist und bleibt sie Frau Doktor. Basta.

Nun muss niemand glauben, dass der "Dr." einfach so auf die Liste geraten wäre. Schließlich gibt es eine Landeswahlleitung, die jeden Namen, jede Adresse und jeden Beruf der Kandidaten prüft. Im Falle Schavan ganz genau. Ministerialrätin Christiane Friedrich, die Oberaufseherin der Wahl in Baden-Württemberg, hat bei der CDU "extra nachgefragt", ob der "Dr." wirklich angeführt werden soll, und darauf eine klare Antwort bekommen: Der ist gewollt, auch von Frau Dr. Schavan. Außerdem stehe die Exministerin mit dem Titel nach wie vor im Melderegister ihres Wohnorts Ulm. Und das wiederum ist Grundlage für die Aufnahme in den Stimmzettel.

Damit war für die Wahlleiter der Kittel geflickt. Juristisch, wie gesagt, kein Problem, weil die Schavan'sche Klage aufschiebende Wirkung hat. Ob das nun gut ist oder schlecht, sinnvoll oder nicht, will Friedrich nicht beurteilen. Das entscheide die Betroffene selbst – und danach der Wähler, sagt sie. Die Dissertation der Katholikin Schavan trägt den schönen Titel "Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung".

Auch das Rathaus hat's gemerkt: Die Ablehnung von S 21 wächst

Mit Interesse haben wir die Umfrage der Stadt Stuttgart zur Kenntnis genommen, die jetzt die Stimmungslage in Sachen Stuttgart 21 erforscht hat. Die Ablehnung wachse wieder, lautete das Fazit, das Projekt erreiche nur noch 46 von 100 möglichen Punkten, dies sei der zweitschlechteste Wert seit 1995. Da verweisen wir doch gerne auf unsere Emnid-Umfrage vom Februar dieses Jahres (Kontext-Ausgabe 100), die diesen Trend vorausgesagt hat: 54 Prozent der Bürger lehnten S 21 damals ab. Es war vor allem die CDU, die damals behauptet hat, die Umfrage sei bestenfalls eine Momentaufnahme, sonst eher unseriös.

Zum Nachlesen: <link http: www.kontextwochenzeitung.de _blank>Mehrheit gegen Stuttgart 21


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7 Kommentare verfügbar

  • B. Kopp
    am 18.09.2013
    Antworten
    JURISTISCH: Unschuldsvermutung o.k.
    MORALISCH: Betrügerin bleibt Betrügerin! Die Frau hat einfach keinen Anstand.
    Meine Zweitstimme bekommt deshalb nicht die CDU!!!!!
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